Der Weg zum Vollstreckungsbescheid für den Gläubiger
Wie kommt es zu einer Kontopfändung und was kann kann man tun?
Um die Schulden vor der Verjährung zu sichern und die Schulden eintreiben zu können, muss auch ein Gläubiger sich kümmern.
z.B. Jobcenter, Finanzamt, Sozialamt, Krankenkasse, die ehemalige GEZ brauchen kein gerichtliches Mahnverfahren.
Die öffentlichen Gläubiger können sofort aus dem Bescheid heraus vollstrecken.
Wenn Sie der vereinbarten Zahlung nicht nachkommen, sind Sie in Zahlungs-„Verzug“, und erhalten eine Mahnung.
Damit kann der Gläubiger jetzt z.B. Verzugszinsen und / oder Kosten für einen Rechtsanwalt von Ihnen verlangen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist! Deshalb prüfen Sie unbedingt die Forderungen!
Sie können innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides (den gelben Umschlag mit Datum der Zustellung aufheben!) einen begründeten Widerspruch beim Amtsgericht einlegen.
Als nächstes kann der Gläubiger einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides stellen. Das bedeutet die
Titulierung / einen Titel erwirken
Erst damit kann er seine Forderungen zwangsweise 30 Jahre lang immer wieder eintreiben. Dies ist die letzte Möglichkeit, (innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung) Einspruch zu erheben, sofern die Forderung nicht oder zum Teil nicht richtig ist.
Ansonsten wird die Forderung rechtskräftig und kann in der Regel nicht mehr angefochten werden.
Neben dem Vollstreckungsbescheid gibt es noch andere Titel:
z.B. Urteile oder ein notarielles Schuldanerkenntnis, oder eben auch Bescheide von “Öffentlichen Gläubigern”
Mit diesen Dokumenten können die Vollstreckungsmaßnahmen (Link) zwangsweise durchgeführt werden.