Seit mehreren Monaten steigen die Lebenshaltungskosten für alle Hamburgerinnen und Hamburger. Besonders die Kosten für Strom und Wärme sind durch die Decke gegangen. Aktuell noch nicht richtig fassbar, aber mit den ersten Jahresabrechnungen werden die Folgen dann spürbar: Hohe Nachforderungen der Energieversorger für die vergangene Heizperiode, höhere Abschläge für die neue Laufzeit und weitere Ankündigungen von Preiserhöhungen. Da kann es im Haushaltsbudget und für die Rücklagen echt eng werden!
In diesem Moment ist es wichtig, Unterstützungsmöglichkeiten zu kennen. Denn wenn schnell gehandelt wird, kann das Budget geschont und Energiesperren verhindert werden.
Wir möchten deshalb an dieser Stelle für Sie die verschiedenen Möglichkeiten kurz darstellen und weiterführende Links zur Verfügung stellen.
Einnahmen steigern
- Wohngeld PLUS: Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf das neue Wohngeld Plus gestellt werden. Wurde bisher vielen Bürgerinnen und Bürger eine Unterstützung durch Wohngeld versagt, wird die Gruppe der Berechtigten nun mehr als verdreifacht. Auch die Höhe des Wohngeldes legt im Durchschnitt um 100% zu. Also ran an die Tasten und einen ersten Versuch starten:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=HH
Anträge können in Hamburg bei den bezirklichen Wohngeldstellen gestellt werden. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich gerne an die zentrale Wohngeld-Hotline unter 040 / 428 28 6000.
https://www.hamburg.de/wohngeld/16634562/zentrale-wohngeldstelle/
- Unterstützung durch Grundsicherung: Wenn sich die Abschläge für Heizung und Betriebskosten im Rahmen der Vorauszahlungen stark erhöhen, kann sich dadurch ein Anspruch auf Unterstützung ergeben. Reicht das aktuelle Einkommen nicht aus, um Miete, Heizung, Betriebskosten und die allgemeine Lebenshaltung zu decken, kann ein Antrag auf Grundsicherung für Entlastung sorgen. Für arbeitsfähige Personen wäre es ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II und für nicht arbeitsfähige Personen und Rentner*Innen ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII.
- Der Antrag auf SGB II–Leistungen kann online beantragt werden: https://team-arbeit-hamburg.de/2022/12/04/jetzt-arbeitslosengeld-ii-online-beantragen/
- Die Anträge auf SGB XII-Leistungen können im Sozialen Dienstleitungs-Zentrum beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.
Akute Situation
Hohe Jahresabrechnung für Gas / Fernwärme oder Belieferungsrechnung Öl / Kohle etc.: Die Abschläge für die Heizungskosten waren bisher bzw. sind nicht das Problem. Kommt jedoch eine große Jahresabrechnung oder ist die Anschaffung von Öl oder Kohlen notwendig, kann es bei fehlenden Rücklagen und gleichbleibenden Einkünften zu Rückständen kommen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass man im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung bzw. der Rechnung für die Beschaffung umgehend einen Antrag auf Grundsicherung stellt. So wird der erhöhte Bedarf festgestellt und es kommt zu einer einmaligen Unterstützung im entsprechenden Monat. Die Antragsstellung ähnelt der vorher beschriebenen Vorgehensweise bei der allgemeinen Unterstützung durch Grundsicherung.
Der Antrag auf SGB II–Leistungen kann online beantragt werden: https://team-arbeit-hamburg.de/2022/12/04/jetzt-arbeitslosengeld-ii-online-beantragen/. Die Anträge auf SGB XII–Leistungen können im Sozialen Dienstleitungs-Zentrum beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden.
- Hohe Jahresabrechnung für Gas / Fernwärme und Ankündigung der Sperre: Hier ist Eile angebracht, denn wenn man sich zu viel Zeit lässt, sitzt man im Kalten. Das muss aber nicht sein! Deshalb sollten alle Ratsuchenden umgehend einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden nach § 36 SGB XII beim zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt stellen.
SGB II–Leistungsbezieher stellen bei ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag nach § 22 Abs. 8. In beiden Fällen sollte beantragt werden, dass die Leistung im Rahmen einer Beihilfe erbracht wird. - Hohe Jahresabrechnung Strom und Ankündigung der Sperre: Auch hier ist Eile angebracht, denn wenn man sich zu viel Zeit lässt, sitzt man im Dunklen und wichtige Geräte funktionieren nicht mehr. Das muss aber nicht sein!
Auch hier wenden sich betroffene Haushalte an das Grundsicherungs- und Sozialamt im zuständigen Bezirk und stellen einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden nach § 36 SGB XII.
SGB II-Leistungsbezieher stellen bei ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag nach § 22 Abs. 8. In beiden Fällen sollte beantragt werden, dass die Leistung im Rahmen einer Beihilfe erbracht wird.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie vielleicht noch einmal mit einer Beraterin oder einen Berater über die verschiedenen Möglichkeiten sprechen?
Rufen Sie uns gerne an! Unsere Hotline 040 – 209 475 60 ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 15:00 Uhr freigeschaltet.