Was weiß die Schufa?

Hinweis: Diese Angaben sind als Auszug der Internetseite der Schufa entnommen

Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es geht um Informationen, die nützen und schützen. Der Schutzgedanke hat zwei Aspekte: Unternehmen können sich vor hohen Geschäftsrisiken und Zahlungsausfällen schützen, bei Verbrauchern spielt der Schutz vor einer möglichen Überschuldung eine Rolle.

Die Schufa weiß weder, was Sie verdienen, noch was Sie an Vermögen angespart haben. Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt vielleicht Ihre Bank – die Schufa nicht. Sie weiß auch nichts über Ihren Familienstand, Ihre Nationalität oder Ihren Beruf.

Bitte klicken Sie hier: Sie werden direkt zum (Link) Bestellseite auf der Schufa-Webseite geleitet: Dort können Sie die Datenkopie direkt bestellen.

Wir stellen Ihnen das (Link) Formular als PDF auch zum Ausdruck bereit.

  • Bitte ausfüllen und per Post mit Kopie Personalausweis/Reispass + der Meldeadresse an die Schufa senden (beachten Sie die Anleitung!)

Die Schufa entnimmt diese Informationen den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und zur Restschuldbefreiung werden im Bundes- und Staatsanzeiger sowie im Internet veröffentlicht.

In der Auskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über Sie bei der Schufa vorliegen. Neben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z.B.:

  • Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung
  • Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos
  • Kundenkonten beim Handel

Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:

  • Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
  • Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot

Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem: 

  • Vermögensauskunft, Haftbefehl zur Erzwingung von Vermögensauskünften
  • Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
  • Abweisung und Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Manchmal finden sich auch Angaben zu einem Identitätscheck im Internet.

Dabei werden durch e-Commerce-Unternehmen oder Online-Auktionshäuser lediglich persönliche Daten wie Name und Anschrift geprüft, um sich und andere vor möglichen Betrügern zu schützen.

Wenn Sie wissen wollen, wie lange einzelne Informationen gespeichert werden und warum es unterschiedliche Löschfristen gibt, führen wir Sie zum (Link) Schufa-Seite.