Die verschiedenen Pfändungen

Nur wenn Ihr Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid / ein Urteil und somit einen Titel erwirkt hat, hat er verschiedene Möglichkeiten, um seine Forderungen einzutreiben:

Um Informationen vom Schuldner zu erhalten, kann der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher (Link) zur Einholung der Vermögensauskunft beauftragen.

Bei Öffentlichen Gläubigern ist der Vollstreckungsbeamte zuständig.

Eine Sachpfändung erfolgt nur durch den Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsbeamten, den Sie reinlassen müssen.

Grundsätzlich bleibt Ihnen alles, was für eine „bescheidene Lebensführung“ notwendig ist.

Weitere Infos zur Sachpfändung (Link)

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss geht an Ihre kontoführende Bank.

Ihr Konto wird gesperrt: Die Karte wird eingezogen, es werden keine Auszahlungen vorgenommen, Überweisungen und Daueraufträge sind nicht mehr möglich und wenn man nicht schnell handelt, wird das vollständige Guthaben an den pfändenden Gläubiger überwiesen.

Weitere Infos zur Kontopfändung (Link)

Der Arbeitgeber erhält durch das Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Nach der Pfändungstabelle wird beim Arbeitgeber berechnet, was an Sie ausgezahlt wird und was an den Gläubiger geht.

Weitere Infos zur Lohnpfändung (Link)