Lohnpfändung

Was bleibt Ihnen bei einer Lohnpfändung?

Bei Pfändungen des Arbeitseinkommen verbleibt Ihnen ein monatliches Mindesteinkommen. 

Der Arbeitgeber erhält durch das Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

  • Nach der (Link) Pfändungstabelle wird beim Arbeitgeber berechnet, was an Sie ausgezahlt wird und was an den Gläubiger geht.
  • Hier wird die Zahl der Personen berücksichtigt, für die Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Urlaubsgeld, Zulagen und Aufwandsentschädigungen (Spesen)
  • Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des aktuellen Grundfreibetrages nach § 899 ZPO, derzeit 705,00 €.
  • Überstunden sind zu 50 Prozent der Brutto-Überstundenvergütung nicht pfändbar
  • Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen

Weisen Sie auf einen möglichen Arbeitsplatzverlust hin.

Hier können Sie die Pfändungstabelle einsehen:

Die Pfändungstabelle gilt für 2023 - 2024