Die afg Schuldnerberatung ist
staatlich anerkannt gem. § 305 Abs. 1, Nr. 1 InsO
und führt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg
die Schuldnerberatung durch.
- Voraussetzung ist in jedem Fall: Sie sind in Hamburg gemeldet.
Für Wohnungslose gilt: Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben. - Die Beratungskosten werden von der Stadt Hamburg übernommen, wenn Sie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen: Damit ist die Schuldnerberatung für Sie kostenlos.
Die Beratungskosten werden von der Stadt Hamburg übernommen, wenn Sie Grundsicherung beziehen: Damit ist die Schuldnerberatung für Sie kostenlos.
- Bitte bringen Sie den Leistungsbescheid vom Grundsicherungsamt möglichst mit allen Seiten zur Anmeldung mit.
- Wenn Sie Unterhalt zahlen oder es liegt eine Lohn- oder Kontopfändung vor, bringen Sie auch diese Papiere mit.
- Wir stellen gemeinsam den Antrag auf die Kostenübernahme durch die Stadt Hamburg.
- Sie bekommen die Benachrichtigung nach Haus geschickt.
ACHTUNG:
- Auch wenn für Sie (Link) Leistungen nach §67 SGB XII bewilligt wurde, kann eine kostenlose Schuldnerberatung beantragt werden.
- Kommen Sie mit dem Bürgergeld-Bescheid (möglichst alle Seiten) zu uns.
- Bitte bringen Sie auch den Gutschein für Schuldnerberatung vom Jobcenter zur Anmeldung mit.
ACHTUNG:
Ein Sonderfall tritt ein, wenn es im Haushalt ALG I und Bürgergeld gibt, dann brauchen Sie keinen Gutschein vom Jobcenter, dann können wir einen Kostenübernahmeantrag stellen.
- Bitte bringen Sie beide Leistungsbescheide mit.
In diesen Fällen hängt die Übernahme der Kosten von der Höhe des Netto-Gesamt-Haushaltseinkommen (Link) Einkommensgrenzen der Stadt Hamburg ab.
Wir prüfen Ihre Einkommenssituation, wenn Sie alle Einkommensbelege dabei haben.
Siehe Box unten: Was benötigen wir?
- Sind (oder waren) Sie selbständig als Kleinstunternehmer (und keine Kapitalgesellschaft) einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 €?
… dann kommen Sie gern zu uns.
Bei Unternehmen mit einem höheren Jahresumsatz als 22.000 € sprechen Sie uns umgehend an!
- Für Sie kommt eventuell das (Link) Regelinsolvenzverfahren in Frage.
- Auch wenn wir Sie nicht in die Beratung nehmen können, haben Sie die Möglichkeit, unsere kostenlose offene Bratung zu nutzen, um erste Informationen und Hinweise zu erhalten.
- Wir geben Ihnen Adressen von seriösen Beratungsstellen, an die Sie sich auf Wunsch wenden können.
- Infos zu (Link) unseriösen Schuldnerberatungen
Wir benötigen von Ihnen für den Antrag auf Kostenübernahme folgende Unterlagen aus dem Haushalt:
Einkommen
- aktuelle Lohn- / Gehaltsabrechnung, auch bei Auszubildenden
- Nebeneinkünfte
- Altersrente / Erwerbsunfähigkeitsrente / Witwenrente / Waisenrente
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld I
- Bürgergeld und den Beratungsgutschein vom Jobcenter
- Sozialhilfe / Grundsicherung
- aktuelle Bescheide über Wohngeld
weiteres
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Kontoauszüge über tatsächliche Zahlungen
- Lohnpfändung oder Kontopfändung (falls vorhanden)
Ablauf und Vorbereitung
Sie helfen uns bei einem reibungslosen Ablauf, wenn Sie an folgendes denken:
Für den ersten Schritt in Richtung Schuldenregulierung (Vergleichsverhandlungen / Insolvenzverfahren) nehmen Sie telefonisch unter 040 – 209 475 60 Kontakt zu uns auf. Unsere Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 15:00 Uhr freigeschaltet. Wir klären dann mit ihnen gemeinsam die Voraussetzungen und laden Sie zu einem Vortrag ein.
Nach dem Vortrag in Bahrenfeld können Sie sofort vor Ort bzw. telefonisch einen Termin für die Anmeldung und Kostenübernahme vereinbaren.
Zu diesem Anmeldetermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- den ausgefüllten Fragebogen
- Ihren Pass bzw. Personalausweis
- den Gutschein für die Schuldnerberatung (bei Bürgergeldbezug)
- die Einkommensunterlagen für den gesamten Haushalt (Gehaltsabrechnung(en) / Rentenbescheid(e) / Arbeitslosengeldbescheid(e) / Nachweise über den Bezug von Unterhalt etc.)
Sobald die Zustimmung zur Schuldenberatung vorliegt, sind Sie fest bei uns für die Schulden- und Insolvenzberatung angemeldet.
Hier finden Sie unser Merkblatt zur Informationsveranstaltung und unserem Beratungsablauf.
Bitte rufen Sie uns einfach an, wir werden einen Termin mit Ihnen abstimmen.
Hier finden Sie unser Merkblatt zur Informationsveranstaltung und unserem Beratungsablauf.
Ist alles erledigt, Sie sind auf unserer Warteliste.
In der Regel werden wir telefonisch mit Ihnen den Beginn Ihrer persönlichen Beratung absprechen, bleiben Sie also erreichbar für uns.
In der Regel müssen Sie einige Zeit auf den ersten Beratungstermin warten.
Wenn während der Wartezeit Fragen auftreten, nutzen Sie gern unsere
offene Beratungszeiten.
Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre eigene Akte anzulegen:
- Sortieren Sie Ihre Unterlagen nach den Personen und Firmen, denen Sie Geld schulden – die jeweils neuesten Briefe nach oben (bitte keine Klarsichthüllen benutzen).
- Legen Sie alle vorhandenen Titel, wie Vollstreckungsbescheide und Urteile, eine aktuelle Lohnbescheinigung und die jeweils letzte Mahnung jedes Gläubigers bereit.
- Notieren Sie die monatlichen Einnahmen und Ausgaben Ihres Haushalts.