Die afg Schuldnerberatung ist
staatlich anerkannt gem. § 305 Abs. 1, Nr. 1 InsO
und führt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg 
die Schuldnerberatung durch.
- Voraussetzung für eine Anmeldung zur Schuldenregulierung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg und Sie sind entsprechend gemeldet. Für Wohnungslose gilt: Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben und als „ofW – ohne festen Wohnsitz“ gemeldet sein. - Die Kosten für die Beratung werden von der Stadt Hamburg übernommen, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung oder ein geringes Einkommen beziehen: Damit ist die Schuldnerberatung für Sie kostenlos bzw. fällt ein kleiner Eigenanteil an.
 
Die Beratungskosten werden von der Stadt Hamburg übernommen, wenn Sie Grundsicherung beziehen: Damit ist die Schuldnerberatung für Sie kostenlos.
- Bitte bringen Sie den Leistungsbescheid vom Grundsicherungsamt möglichst mit allen Seiten zur Anmeldung mit.
 - Wenn Sie Unterhalt zahlen oder es liegt eine Lohn- oder Kontopfändung vor, bringen Sie auch diese Papiere mit.
 - Wir stellen gemeinsam den Antrag auf die Kostenübernahme durch die Stadt Hamburg.
 - Sie bekommen die Benachrichtigung nach Haus geschickt.
 
ACHTUNG:
- Auch wenn für Sie (Link) Leistungen nach §67 SGB XII bewilligt wurde, kann eine kostenlose Schuldnerberatung beantragt werden.
 
- Kommen Sie mit dem Bürgergeld-Bescheid (möglichst alle Seiten) zu uns.
 - Bitte bringen Sie auch den Gutschein für Schuldnerberatung vom Jobcenter zur Anmeldung mit.
 
ACHTUNG: 
Ein Sonderfall tritt ein, wenn es im Haushalt ALG I und Bürgergeld gibt, dann brauchen Sie keinen Gutschein vom Jobcenter, dann können wir einen Kostenübernahmeantrag stellen.
- Bitte bringen Sie beide Leistungsbescheide mit.
 
In diesen Fällen hängt die Übernahme der Kosten von der Höhe des Netto-Gesamt-Haushaltseinkommen (Link) Einkommensgrenzen der Stadt Hamburg ab.
Wir prüfen Ihre Einkommenssituation, wenn Sie alle Einkommensbelege dabei haben.
Siehe Box unten: Was benötigen wir?
- Sind Sie selbständig als Kleinstunternehmer (keine Kapitalgesellschaft) und haben einen Jahresumsatz von weniger als 22.000 €?
 
… dann kommen Sie gern zu uns.
Bei Selbständigen mit einem höheren Jahresumsatz als 22.000 € sprechen Sie uns umgehend an!
- Für Sie kommt eventuell das (Link) Regelinsolvenzverfahren in Frage.
 
- Auch wenn wir Sie nicht in die Beratung nehmen können, haben Sie die Möglichkeit, unsere kostenlose offene Bratung zu nutzen, um erste Informationen und Hinweise zu erhalten.
 - Wir können Ihnen Kontaktdaten von seriösen Beratungsstellen zur Verfügung stellen, die Ihnen bei Ihren weiteren Vorhaben unter die Arme greifen.
 - Infos zu (Link) unseriösen Schuldnerberatungen
 
Wir benötigen von Ihnen für den Antrag auf Kostenübernahme folgende Unterlagen aus dem Haushalt:
Einkommen
- aktuelle Lohn- / Gehaltsabrechnung, auch bei Auszubildenden
 - Nebeneinkünfte
 
- Altersrente / Erwerbsunfähigkeitsrente / Witwenrente / Waisenrente
 - Krankengeld
 - Arbeitslosengeld I
 - Bürgergeld und den Beratungsgutschein vom Jobcenter
 - Sozialhilfe / Grundsicherung
 - aktuelle Bescheide über Wohngeld
 
weiteres
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Kontoauszüge über tatsächliche Zahlungen
 - Lohnpfändung oder Kontopfändung (falls vorhanden)
 
Ablauf und Vorbereitung
Sie helfen uns bei einem reibungslosen Ablauf, wenn Sie an folgendes denken:
Für den ersten Schritt in Richtung Schuldenregulierung (Vergleichsverhandlungen / Insolvenzverfahren) nehmen Sie telefonisch unter 040 – 20947560 Kontakt zu uns auf. Unsere Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 16:00 Uhr freigeschaltet. Wir klären dann mit ihnen gemeinsam die Voraussetzungen und laden Sie zu einem Vortrag ein.
Nach dem Vortrag in Bahrenfeld können Sie sofort vor Ort bzw. telefonisch einen Termin für die Anmeldung und Kostenübernahme vereinbaren.
Zu diesem Anmeldetermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- den ausgefüllten Fragebogen
 - Fragebogen (vollständig ausgefüllt)
 - Pass bzw. Personalausweis
 - Gutschein für die Schuldnerberatung (bei Bürgergeldbezug)
 - Bürgergeldbescheid (SGB II)
 - Einkommensunterlagen für den gesamten Haushalt (Gehaltsabrechnung(en) / Rentenbescheid(e) / Arbeitslosengeldbescheid(e) / Nachweise über den Bezug von Unterhalt etc.)
 
Sobald die Zustimmung zur Schuldenberatung vorliegt, sind Sie fest bei uns für die Schulden- und Insolvenzberatung angemeldet.
Hier finden Sie unser Merkblatt zur Informationsveranstaltung und unserem Beratungsablauf.
Bitte rufen Sie uns einfach an, wir werden einen Termin mit Ihnen abstimmen.
Hier finden Sie unser Merkblatt zur Informationsveranstaltung und unserem Beratungsablauf.
Ist alles erledigt, Sie sind auf unserer Warteliste.
In der Regel müssen Sie einige Zeit auf den ersten Beratungstermin warten.
Wir werden nach der Wartezeit telefonisch mit Ihnen den Beginn Ihrer persönlichen Beratung absprechen, bleiben Sie also erreichbar für uns.
Wenn während der Wartezeit Fragen auftreten, nutzen Sie gern unsere
offene Beratung.
Die Schuldenberatung kann sowohl persönlich in unseren Büros als auch online – im Rahmen der Bildschirmberatung – stattfinden. 
In besonderen Fällen stehen wir auch für eine Beratung im eigenen Wohnraum bzw. im Sozialraum zur Verfügung. Sprechen Sie uns dazu gerne direkt an.
Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre eigene Akte anzulegen:
- Beim Anmeldetermin erhalten Sie von uns einen Aktenordner mit einer Anleitung für die Sortierung der Unterlagen.
 - Grundsätzlich werden benötigt: Gläubigerunterlagen, Nachweise für Einkommen (Gehaltsabrechnungen, Bescheide etc.) und Ausgaben (Mietvertrag, Stromrechnung etc.), Angaben zu Vermögenswerten und die Kontoauszüge der letzten 6 Monate (Papierform / Digital).
 
Eine gute Orientierungshilfe finden Sie hier: https://www.meine-schulden.de/sortierhilfe